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Die niederrheinischen Territorien im späten Mittelalter waren Kleve, Geldern und Jülich-Berg...

Der Niederrhein im 15. Jahrhundert

...wobei wir Kleve eine besondere Aufmerksamkeit schenken wollen.

Der unmittelbare Nachbar der niederrheinischen Landschaft war das Herzogtum Burgund, es entwickelte sich seit der Wende zum 15. Jahrhundert zu einem wichtigen Partner und wurde rasch durch Heirat und kulturellen Austausch gefestigt. Der Niederrheiner an sich waren traditionell ein eher königsfernes Volk.

 

Der Name Kleve ist verwandt mit neuhochdeutsch Klippe und bezieht sich auf die Lage der Stammburg der Grafen von Kleve über einer 40 Meter hohen Stauchmoräne. Archäologisch lässt die Burg sich bislang grob um 1100 datieren, der älteste schriftliche Namensbeleg findet sich in einer Urkunde von 1092, die einen Grafen Dietrich von Kleve nennt. Nach den Annalen von Klosterrath (Annales Rodenses, 12. Jahrhundert) hat der Adlige Rutger, der nach seiner Vertreibung aus Flandern gemeinsam mit seinem Bruder Gerhard in den Dienst des Kaisers getreten war, als Stammvater der Grafen von Kleve zu gelten. Sein Bruder gilt als Stammvater der Grafen von Geldern. Vermutlich waren die Brüder um 1020 mit der Verwaltung von Reichsforsten am Niederrhein beauftragt worden. Um 1100 war der Graf von Kleve Burgherr zu Kleve und Inhaber von Grafschaftsrechten, aber noch kein Graf einer Grafschaft Kleve im Sinne eines Territoriums.Es lassen sich bis 1150 lediglich einzelne klevische Güter und Rechte ausmachen. Sie finden sich linksrheinisch im Gebiet von Birten bis Zyfflich und rechtsrheinisch zwischen Ruhr und Lippe. Eine wichtige Besitzung im Süden war die Tomburg (heute Stadt Rheinbach), nach der die Grafen sich bis 1134 ebenfalls nannten. Bis 1200 sind Besitzungen in den heutigen Niederlanden nachweisbar. Abgesehen von den Besitzungen, die vielleicht direkt vom Reich herrührten, stammten viele Güter und Rechte vom lothringischen Pfalzgrafen beziehungsweise vom Kölner Erzbischof als Herzog von Niederlotharingen sowie von Vogteien über Kirchengüter (etwa von Kölner Kirchen, des Stiftes Xanten, der Abteien Echternach und Prüm sowie des Klosters Arras). Die Klever Burg als alleinige Stammburg ab 1134 erhielt bis circa 1200 einen repräsentativen Palas.Zwei kultische Zentren in der Umgebung waren das Stift Wissel, dessen Patronatsrecht beim Grafen lag und wo der heilige Luthard als sein Vorfahre verehrt wurde, und das vor 1138 von Graf Arnold I (gestorben 1148/1149) gegründete Prämonstratenserstift Bedburg (heute Gemeinde Bedburg-Hau), dessen Kirche als gräfliche Grablege diente. In der Regierungszeit von Graf Dietrich IV./VI. wurden weitere rechtsrheinische Besitzungen erworben, unter anderem Dinslaken und Ringenberg. Zu der Zeit wurden im Rahmen einer niederrheinischen Stadtgründungswelle auch die ersten klevischen Stadtrechtsprivilegien ausgefertigt: Wesel 1241, Kleve und Kalkar 1242, Grieth 1255. Gemeinsam mit den bescheidenen Anfängen einer Binnenkolonisation bildeten diese einen ersten Schritt in Richtung einer Verdichtung der Herrschaft in der nunmehr als Bezirk (districtus) bezeichneten Grafschaft. Ihre Verwaltung lag beim gräflichen Hof mit seinen Ministerialen. Eine flächendeckende Verwaltungsorganisation auf der lokalen Ebene fehlte noch weitgehend.Bis zum Aussterben des ersten Grafenhauses (1368) wurden unter anderem Duisburg, Hamborn (heute Stadt Duisburg), Emmerich und die Liemers sowie Hulhuizen und Rindern (heute Stadt Kleve) erworben. Diesen Zugewinnen stand der Verlust der südlich von Duisburg gelegenen Besitzungen, die Graf Dietrich VI./VIII. seinem Bruder Dietrich Luf II. 1280 überließ, gegenüber. Doch dank der Teilung verblieb als Grafschaft ein relativ kompakter Besitzkomplex im Norden, der sich gut erschließen und organisieren ließ. Bereits unterDietrich V./VII. hatten weitere Städte (Büderich, Orsoy, Dinslaken, Kranenburg) Stadtrecht erhalten und in der darauf folgenden Zeit bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts setzte eine landesherrlich gelenkte Rodungswelle ein, die verschiedene Bruchsiedlungen entstehen und die letzten Wälder in der Rheinniederung verschwinden ließ. Dietrich VI./VIII. führte parallel hierzu eine flächendeckende Gerichtsherrschaft in Form von landesherrlichen Ortsgerichten ein. König Albrecht I. (Regierungszeit 1298-1308) erkannte 1300 seine ausschließliche Gerichtshoheit innerhalb der Grafschaft an. Unter Dietrich VII./IX. und seinem Bruder Johann folgte die Einteilung der Grafschaft in Drostämter. Als Dietrich VII./IX. die Stadt Kleve mit der Burg um 1340 zur festen Residenz machte, ermöglichte er damit eine Weiterentwicklung der zentralen Verwaltung. In der Kanzlei wurde unter Graf Johann eine systematische Registrierung aller ausgefertigten Urkunden eingeführt. Ein 1351 erstmals genannter 'kleiner' Rat als Ausschuss des älteren gräflichen Rates entwickelte sich zur Verwaltungsbehörde und Gerichtsinstanz. Da der Graf das Stift Monterberg 1340 nach Kleve verlegte, wurde hier die alte Pfarrkirche von einer Stiftskirche ersetzt, die gleichsam als neue Grablege der Landesherren diente, im Prinzip bis 1521. König Karl IV. (Regierungszeit 1346-1376) belehnte Graf Johann 1349 mit der Grafschaft, die nun als unmittelbares Reichslehen galt und dadurch rechtlich gegen Ansprüche dritter geschützt war.nach obenDie Grafschaft vererbte 1368 seitlich an das Haus Mark. Dabei erhielt Graf Adolf von Kleve (1368-1394) lediglich die linksrheinischen Teile der Grafschaft einschließlich Emmerich und musste die restlichen Teile mit dem halben Zoll zu Büderich seinen Brüdern überlassen. Er erwarb freilich 1392 das Amt Aspel-Rees mit dem Kondominium zu Xanten als kurkölnisches Pfand. Erst sein 1394 angetretener Sohn Adolf II. konnte ab 1404 über die ganze Grafschaft Kleve verfügen. Ihm war 1398 auch die Grafschaft Mark zugefallen. Sein Versuch, die beiden Territorien zu vereinen, gelang insofern es die Belehnung mit den beiden Grafschaften betraf, doch sein Bruder Gerhard (gestorben 1461) regierte bis 1456 selbständig als Graf zu der Mark. Adolf II. heiratete, nachdem ihm 1397 sein Sieg in der Schlacht im Kleverhamm viel Ruhm und Kapital eingebracht hatte, 1406 in zweiter Ehe Maria von Burgund (1394-1463). Er wurde 1417 zum Herzog und die Grafschaft Kleve zum Herzogtum und Reichsfürstentum erhoben. Abgesehen von Gennep erwarb er unter anderem einen Teil des Reichswaldes, Wachtendonk und die Düffel als Pfandgüter. Er erneuerte die Klever Burg, die jetzt ihren Schwanenturm erhielt, versah das Land mit Verteidigungsanlagen, verbesserte seine Verwaltungsstruktur und fertigte 'Polizei'-Gesetze aus. Sein Grab erhielt er 1448 im von ihm gegründeten Kartäuser-Kloster auf der Grav-Insel bei Wesel. Verschiedene seiner Kinder wurden am burgundischen Hof erzogen und fanden dort Ehepartner. Das Herzogtum erhielt 1473 einen letzte großen Gebietszuwachs als Karl der Kühne (Regierungszeit 1465-1477) Herzog Johann I. als Dank für seine Hilfe bei der burgundischen Eroberung Gelderns verschiedene Pfandgüter definitiv schenkte, sowie auch Lobith, Angerlo und die Vogtei des Reichsstifts Essen.

Durch die 1510 vollzogene Heirat des späteren Herzogs Johann III. von Kleve (Regierungszeit 1521-1539) mit Maria von Jülich-Berg (1491-1543) wurden Kleve und Mark mit den Herzogtümern Jülich und Berg sowie mit der Grafschaft Ravensberg vereint.

Johann II. (Kleve-Mark)

Johann II. (* 13. April 1458; † 15. März 1521) war von 1481 bis 1521 Herzog von Kleve und Graf von der Mark.

Johann war der älteste Sohn des Herzogs Johann I. von Kleve (1419–1481). Wie dieser wurde er am burgundischen Hof erzogen. Am 3. November 1489 heiratete er Mechthild von Hessen (* 1. Juli 1473; † 19. Februar 1505), Tochter des Landgrafen Heinrich III. von Hessen. Wegen seiner angeblich 63 unehelichen Kinder trägt Johann II. den Beinamen „der Kindermacher“.

Johann wuchs wie sein Vater am Hof von Burgund auf. Er hatte in dieser Zeit Karl den Kühnen bei dessen Kriegszügen begleitet. Obwohl sein Vater ihn kurz vor seinem Tod gewarnt hatte, sich gegen Burgund zu wenden, hat Johann sich mit den Städten Utrecht undAmersfoort gegen den Bischof von Utrecht David von Burgund gewandt. Dabei unterstützte er seinen Bruder Engelbert, der sich als Administrator des Hochstifts Utrecht betrachtete. Gleichzeitig stellte er sich im Haken-und-Kabeljau-Krieg gegen Maximilian von Habsburg, der das Erbe Burgunds beanspruchte, auf Seiten der Fraktion der Hoek's. Es gelang den Verbündeten Bischof David gefangen zu nehmen und weite Teile des Hochstifts Utrecht zu besetzen. Maximilian führte allerdings einen erfolgreichen Gegenangriff durch und nahm Engelbert gefangen. Johann musste Verhandlungen aufnehmen. Es kam 1483 zunächst zu einem Waffenstillstand und kurze Zeit später zu einem Friedensvertrag. Danach hatte Johann unter anderen die Städte Arnheim und Wageningen an Maximilian abzutreten. Außerdem musste er sich mit 600 Mann für einen Monat Maximilian zur Verfügung stellen. Damit endete der Versuch sich von Burgund zu lösen, mit einer noch stärkeren Abhängigkeit.

Die Situation Johanns wurde durch die katastrophale Finanzsituation seines Landes und den Widerstand der Landstände, die sich gegen ihn wandten, noch erschwert. Die Städte des Herzogtums Kleve schlossen sich 1489 zu einem Bündnis zum Schutz ihrer Rechte und Privilegien zusammen. Allerdings gelang es diesen nicht, Johann daran zu hindern neue militärische Aktionen zu beginnen. Dieser unterstützte vereinbarungsgemäß Maximilian in dessen Kampf gegen Karl von Egmond. Außerdem versuchte er nach dem Tod des Bischofs David 1496 für einen seiner Brüder den Bischofsstuhl zu gewinnen. Beide Auseinandersetzungen endeten für Johann ohne Sieg.

Dies verstärkte den Widerstand der Landstände des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark. Dieser steigerte sich bis zum offenen Aufstand und Steuerverweigerung. Dazu trug nicht zuletzt bei, dass Johann einige seiner Günstlinge und seine zahlreichen unehelichen Kinder mit Geld und Besitzungen versorgte.

Als einziger politischer Erfolg Johanns II. wird die Eheverbindung seines Sohnes Johann mit der Tochter des letzten Herzogs von Jülich-Berg, Wilhelm, betrachtet, die zur Vereinigung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg führte.

Allerdings trat Herzog Wilhelm von Jülich-Berg im Kampf Johann mit seinen Ständen auf die Seite der Stände und kritisierte offen die schlechte Herrschaft Johanns. Am 8. März 1501 sah sich Johann zum Abschluss eines Vertrags mit den Ständen gezwungen. Er musste eine ständige Kontrolle seiner Regierung durch die Stände hinnehmen. Ohne deren Zustimmung konnte Johann fortan keine nennenswerten Entscheidungen treffen. Auch die Finanzen unterlagen der Kontrolle der Stände.

In der Folge versuchte der Herzog vergeblich, sich der Mitregierung der Stände zu entziehen. Diese schlossen sich stattdessen noch enger zusammen. Es kam 1510 dauerhaften Einigung der Stände von Kleve und der Mark. Gleichzeitig machten sie die Erhebung der Steuern von ihrer Einwilligung abhängig.

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